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AGB

Abschluß eines Vertrages
Mit der Buchung eines Veranstaltungsangebotes bzw. der Bestellung eines Geschenktickets kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Fallschirmsport Sky-Fun GmbH zustande. Grundlage dieses Vertrages sind diese allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen. Diese erkennen Sie mit Ihrer Anmeldung verbindlich an.

Gebühren
Mit der Anmeldung zu einer Ballonfahrt ist eine Anzahlung zu entrichten.
Ballonfahrt: Euro 35,-/Person

Gutscheine sind grundsätzlich vollständig zu zahlen.


Ballonfahrt:
Die restlichen Gebühren sind pätestens am Tag der geplanten Fahrt zu bezahlen. Zahlungen können in bar, per Lastschrift, durch Überweisung oder per EC-Karte erfolgen.

Umbuchung, Übertragbarkeit
Der Wechsel auf höherwertige Kurse/Gutscheine ist jederzeit möglich, ebenso die Umbuchung von einem Tandemsprung zu einem Ausbildungskurs und zu einer Ballonfahrt. Dieses gilt nur für Leistungen, die von Fallschirmsport Sky-Fun GmbH als Veranstalter angeboten werden. Geschenktickets und Gutscheine können ohne Kosten auf eine andere Person übertragen werden. Voraussetzung bleiben die gültigen Teilnahmebedingungen.

Ballonfahrt Teilnahmebedingungen:
min. Größe 120cm

Das Verfallsdatum einer Leistung bleibt davon unberührt.

Rücktritt von Leistungen, Stornogebühren
Bei Stornierung einer Ballonfahrt, gleich zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund, berechnen wir Stornokosten in Höhe der Anmeldegebühren. Gleiches gilt bei Nichtantritt der Fahrt.
Für eine nicht abgesagte Ballonfahrt sowie für das Absagen am Tag der geplanten Fahrt trotz guter Wetterlage, erheben wir eine Stornogebühr von Euro 45, -. Erworbene Geschenktickets können innerhalb eines Jahres eingelöst werden. Eine Rücknahmepflicht besteht nicht.

Ballonfahrt-Termine
Bei der Durchführung von Ballonfahrten kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zum Teil zu erheblichen Verzögerungen oder Nichtdurchführung kommen. In diesem Fall können Sie kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen. Wird eine Ballonfahrt aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund schlechter Wetterlage kurzfristig abgesagt, so bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Gutscheine/ Geschenktickets
Bei ausgestellten Geschenktickets/ Gutscheinen reservieren wir Ihnen eine vertragsgemäße Dienstleistung und halten dafür Personal und Flugzeugkapazität zur Verfügung. Aus diesem Grunde können Tandem- und Kursgutscheine nur begrenzt einlösbar sein. Grundsätzlich sind unsere Gutscheine 18 Monate gültig. Der Gutschein kann vor Ablauf der Gültigkeit einmalig gegen eine Gebühr um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Gebühr beträgt 49,- Euro (inklusive MwSt.). Bitte beachten Sie, dass danach die Gutscheine unwiderruflich verfallen. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages oder die Rücknahme von Geschenkgutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gutscheine können nur gegen Vorlage und erst nach vollständiger Bezahlung des Gutscheinwertes während der Sprungsaison von April bis Oktober eingelöst werden. Es erfolgt bei Nichteinlösung des Gutscheins kein geldwerter Ersatz.

Stornierungen
Bei Stornierungen und Umbuchungen wird eine Gebühr von Euro 35% des Gutscheinwertes fällig. Stornierungen sind nur in besonderen Fällen und innerhalb der Gutscheindauer (Gültigkeitszeitraum) möglich (Krankheit mit Attest). Wer einen vereinbarten Termin mit dem Veranstalter nicht wahrnimmt, verliert den Anspruch auf die Leistung. Fallschirmsport Sky-Fun GmbH hat jederzeit das Recht gegen Zurückzahlung des Gesamtbetrages den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen zu kündigen und Buchungen zu stornieren. In diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf gekaufte Leistung. Fallschirmsport Sky-Fun GmbH hat das Recht einen eventuellen Rückerstattungsbetrag in Form eine Werte-Gutscheines vorzunehmen, den der Kunde bei Fallschirmsport Sky-Fun bei Kauf eines anderen Produktes in Anrechnung bringen kann.

Versicherung
Versicherungen sind während der Fahrt wie folgt abgeschlossen:
  • Halterhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Luftfahrzeuge (Ballonkorb) und Zugfahrzeug zur Abdeckung von Drittschäden.
  • Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Ballonkörbe und Zugfahrzeug
  • Insassenunfallversicherung für den Ballonkorb
  • Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  • Im Falle einer Haftung ist diese nach den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt.
Haftungsausschluß
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der Fallschirmsport Sky-Fun GmbH oder den beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrzeuge, seinem Verweilen auf dem Flugplatzgelände und durch sonstige Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Bei Fremdleistungen bzw. anderen Leistungsträgern gelten die gesonderten Haftungs- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.

Haftung des Teilnehmers
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsmaterial haftet der Schadensverursacher. Kursteilnehmer können von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn Sie die eigene Sicherheit oder die Anderer gefährden (ohne Regressanspruch).
Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung:
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bedingungen sollten so umgedeutet werden, daß der damit beabsichtigte Zweck erreicht wird.

Allgemeine Buchungsbedingungen
Bei Buchung mehrerer Tandempassagiere durch einen Anmelder ist der Anmelder für die korrekte und unverzügliche Weitergabe von Mitteilungen an die von ihm gebuchten Passagiere verantwortlich. Er hat Sky-Fun den Schaden zu ersetzen, der aus einer nicht unverzüglichen korrekten Weitergabe von Mitteilungen entsteht.

Wird eine Ballonfahrt aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund schlechter Wetterlage kurzfristig abgesagt, so bestehen keine Regressansprüche.

Eine bereits geleistete Anzahlung für eine gebuchte Ballonfahrt bleibt im Falle einer Absage durch den Veranstalter gültig und kann für weitere Terminvereinbarungen verwendet werden.

Die Buchung ist für die gebuchte Ballonfahrt und für die in der Buchung genannte Person gültig. Sie ist nur nach telefonischer Rückmeldung übertragbar. Namensänderungen sind nach telefonischer Rücksprache möglich.

Bei Nichterscheinen zur vereinbarten Ballonfahrt verliert der Buchungsinhaber seinen Anspruch auf Anzahlung. Durch Vorlage eines ärztliches Attestes kann die Buchung einer Ballonfahrt storniert werden. Die Buchungsanzahlung wird zurück erstattet.

Widerrufsfolgen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform ( Brief) und durch Rücksendung der Sache (Gutscheine) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fallschirmsport Sky-Fun GmbH
Flugplatz Niershorst
47929 Grefrath
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
(Stand 18.06.2008)
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