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Eine normale körperliche und psychische Fitness ist bereits ausreichend. Ansonsten natürlich eine Portion Mut und den festen Willen, diesen wunderschönen Sport zu erlernen. Folgende Unterlagen sollten vor Beginn der Ausbildung vorliegen:
Bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Ausbildung beginnen, wenn eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Lizenz kann allerdings erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden.
Ja, allerdings nur den theoretischen Unterricht. Gesprungen werden darf erst mit Vorlage des ärztlichen Untersuchungszeugnisses (Sportuntersuchung). Die Untersuchung kann bei jedem normalen Hausarzt durchgeführt werden. Vorlagen für die Untersuchungsdurchführung sowie der Vordruck des Attestes sind auf unserer Homepage hinterlegt. Bitte den untersuchenden Arzt darauf hinweisen, dass es sich um eine normale Sportuntersuchung handelt. Es muss kein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis sein. Sportuntersuchungen aus anderen Bereichen (z.B. Tauchen, Feuerwehr usw.) werden anerkannt.
Siehe Kurstermine
Die Grundschulung vor dem ersten Sprung beginnt zu festgelegten Terminen jeweils an einem Samstag um 10.00 Uhr und endet am Sonntag gegen ca. 15.00 Uhr.
Hier wird die Theorie vermittelt, die zur sicheren Durchführung des ersten Sprungs benötigt wird. Außerdem finden praktische Übungen statt, wie z.B. Landefall sowie Steuer-, Abtrenn- und Notfallübungen im Simulator-Gurtzeug.
Mittels eines Tests wird der Wissensstand überprüft und festgestellt, ob der Schüler auch physisch und psychisch fit genug ist, um den ersten Fallschirmabsprung zu absolvieren. Sofern die äußeren Bedingungen (Wind & Wetter) es zulassen, kann dann am nächstmöglichen Sprungtag der erste Fallschirmsprung stattfinden. Weil wir während der Sommersaison nahezu täglich springen, kann die praktische Ausbildung innerhalb kürzester Zeit absolviert werden.
"AFF" steht für "Accelerated Free Fall" und bedeutet soviel wie "beschleunigte Freifallausbildung".
Der AFF-Schnuppersprung war ursprünglich mal als "Einstiegshilfe" für Unentschlossene gedacht, die sich noch nicht sicher sind, ob Fallschirmspringen das Richtige für sie ist. Der Schüler durchläuft an einem Wochenende die theoretische Grundausbildung. Am nächstmöglichen Sprungtag findet der erste praktische Fallschirmsprung statt. Im Unterschied zur regulären AFF-Ausbildung wird lediglich ein Sprung durchgeführt.
Sollte dem Schüler der Schnuppersprung dann so gut gefallen haben, dass eine Fortsetzung der Ausbildung angestrebt wird, kann direkt im Anschluss der reguläre AFF-Ausbildungskurs besucht werden. Wird die Ausbildung innerhalb von vier Wochen nach dem Schnuppersprung fortgesetzt, können die Kosten des Schnupperkurses zu 100% mit den Gebühren des AFF-Vollkurses verrechnet werden.
Die AFF-Ausbildung gliedert sich in 7 aufeinander abgestimmte Leistungsstufen (Level), die im Idealfall in 7 Sprüngen absolviert werden können. Jeder Level baut dabei inhaltlich auf dem vorhergehenden auf. Beim ersten Sprung halten zwei AFF-Lehrer den Schüler vom Verlassen des Flugzeuges bis zur Fallschirmöffnung fest. Neben der Gewöhnung des Sprungschülers an den freien Fall geht es hier bereits um die Durchführung eines Lernprogramms innerhalb der etwa 55 Sekunden dauernden Freifallphase.
Richtige Körperhaltung, ständige Kontrolle der eigenen Höhe, Blickkontakt zu den Lehrern, Scheingriffübungen und das Öffnen des Fallschirms in 1.500 Metern Höhe auf Zeichen der Lehrer, so lauten die Aufgaben beim ersten Fallschirmsprung. Von Sprung zu Sprung werden das Lernprogramm und die Anforderungen an den Schüler gesteigert. Bereits beim dritten Level wird der Schüler von seinen Lehrern vollständig losgelassen. Sie fliegen allerdings in unmittelbarer Nähe neben ihm, um jederzeit helfend eingreifen zu können, falls dies erforderlich sein sollte.
Begleiten während der ersten drei Level noch zwei Ausbilder den Schüler im freien Fall, ermöglicht es der erreichte Leistungsstand bei Level 4, dass nur noch ein Lehrer mitspringt. Nach dem gemeinsamen Absprung, bei dem der Schüler zunächst noch vom Lehrer festgehalten wird, gibt dieser ihn frei, damit das Programm mit kontrollierten Drehungen beginnen kann.
Beim siebten und letzten Level wird der Schüler schließlich seine erlernten Fähigkeiten zusammengefasst in einem Sprung zeigen. Er hat sein Ziel dann erfolgreich erreicht, wenn er selbstständig frei fallen und allein weiterspringen kann. Bei entsprechendem Talent des AFF-Schülers kann dies bedeuten, dass er bereits nach nur 7 Sprüngen ohne Lehrer und ganz allein den freien Fall sicher genießen kann.
Stimmen die Rahmenbedingungen, also gutes Wetter, ausreichende Flugzeugkapazität und das Talent des Schülers, kann das AFF-Programm innerhalb weniger Tage absolviert werden. Die Sprungtermine werden mit dem Schüler individuell verabredet. Weil wir an allen Tagen der Woche Sprungbetrieb organisieren, kann die Ausbildung auch innerhalb einer Woche abgeschlossen werden. Die theoretischen Prüfungen finden bei uns einmal im Monat statt – und nicht wie bei vielen anderen Sprungorganisationen erst am Ende der Saison!
Ein AFF-Kurs ist wegen seiner intensiven individuellen Betreuung die zunächst kostenaufwendigste Form der Ausbildung. Mittelfristig gesehen zahlt sich die Investition jedoch aus, da die Ausbildung innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen werden kann.
Die herkömmliche und klassische Form der Ausbildung zum Fallschirmspringen wird heutzutage als "konventionell" bezeichnet. Sie gliedert sich in zwei Abschnitte, die „Automatikausbildung" (A-Kurs) und die „Freifallausbildung“ (M-Kurs).
Im A-Kurs werden die Sprünge aus Höhen zwischen 1.300 und 1.800 Metern durchgeführt. Der Springer ist dabei mit seinem Fallschirm durch eine Aufziehleine mit dem Flugzeug verbunden. Beim Verlassen des Flugzeuges streckt sich die Leine und zieht den Fallschirm aus seiner Verpackung. Der Öffnungsvorgang des Schirmes ist damit eingeleitet. Die Verbindung zwischen Springer und Flugzeug wird getrennt, sobald sich der Fallschirm mit Luft zu füllen beginnt. Der Springer hängt dann sofort an der geöffneten Fallschirmkappe.
Die Sprünge mit automatischer Auslösung dienen dem Erlernen einer korrekten Absprunghaltung und der bewussten Wahrnehmung der Körperlage im Luftstrom. Bevor der Springer ohne Aufziehleine springen darf und die Öffnung seines Schirmes selbst per Hand auslöst, muss er mindestens 10 automatische Sprünge (A-Kurs) erfolgreich absolviert haben. Wurde dabei das eigenständige Ziehen des Aufziehgriffes demonstriert, kann er mit der manuellen Ausbildung (M-Kurs) fortsetzen.
M-Kurs: Beim ersten Sprung fällt der Springer etwa drei Sekunden frei, bevor er selbstständig den Fallschirm öffnet. Mit zunehmender Sicherheit und Erfahrung wird die Absprunghöhe bis auf 4.000 Meter gesteigert, die Freifallzeit auf bis zu 55 Sekunden erhöht. Während der einzelnen Ausbildungssprünge lernt der Springer verschiedene kontrollierte Bewegungen (Drehungen, Rollen oder Saltos) im freien Fall sicher durchzuführen. Wann dieses Ziel erreicht ist und wie viele Sprünge dafür nötig sind, das hängt vom einzelnen Schüler ab. Mindestens 23 Sprünge mit manueller Auslösung sind erforderlich, bis ein Schüler die Prüfungsreife erlangt.
Wir bieten beide Ausbildungsvarianten an. Die AFF-Ausbildungsmethode ist die modernere von beiden Ausbildungsvarianten. Die meisten Schüler entscheiden sich für die AFF-Methode. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Absprunghöhe mit dem ersten Sprung aus 4.000 m und damit wesentlich mehr Zeit, um die freifalltaugliche Haltung einzunehmen bzw. zu erlernen.
Weltweit wird überwiegend nach der AFF-Methode ausgebildet. Unsere Ausbilder helfen gerne bei der Entscheidung und stehen für alle Fragen zur Verfügung.
Die kompletten Kurs-Preise sind auf der Sky-Fun-Homepage hinterlegt und beinhalten den eigentlichen Kurs und die Leihausrüstung (Fallschirm, Springerkombi, Höhenmesser). Sprungbrille und Sprungbuch sind jeweils im Ausbildungspreis enthalten. Nicht enthalten sind die Gebühren für die ärztliche Untersuchung, die ca. 35-65 € kostet.
Die Gebühren sollten vorher mit dem Arzt besprochen werden. Wichtig dabei ist: Es handelt sich hierbei um eine reine Sportuntersuchung und keine fliegerärztliche Tauglichkeitsprüfung! Die Gebühren nach der Ausbildung zum Erreichen der Lizenz (mindestens 23 Freifallsprünge + 2 Prüfungssprünge = 25) setzen sich aus den eigentlichen Sprunggebühren und der Fallschirmmiete zusammen. Alle Freifallsprünge der Ausbildung werden mit angerechnet. Außerdem entfallen noch Prüfungsgebühren in Höhe von 100 €, die an den DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband) weitergeleitet werden. Gebühren für die Sportuntersuchung und Lizenzgebühren sind externe Gebühren.
Beispiel AFF:
Beispiel konventionelle Ausbildung (A- und M-Kurs):
Für die jeweiligen Kurse werden die Gebühren zu Beginn der Ausbildung fällig. Die weiteren Gebühren können nach jedem absolvierten Sprung gezahlt werden.
Mit einer abgeschlossenen AFF-Ausbildung und weiteren Freifallsprüngen (mindestens 23 Freifallsprünge + 2 Prüfungssprünge) und der bestandenen theoretischen Prüfung kann beim DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband) die Lizenz zum Fallschirmspringer beantragt werden. Sie ist weltweit und unbefristet gültig. Mit der Lizenz "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer" kann auf jedem Sprungplatz alleine oder gemeinsam mit anderen Fallschirmspringern aus beliebiger Höhe gesprungen werden.
Mit den in der AFF-Ausbildung absolvierten Fallschirmsprüngen sind insgesamt 23 Freifallsprünge erforderlich; der 24. und 25. Sprung sind die praktischen Prüfungssprünge. In der konventionellen Ausbildung werden alle 10 Fallschirmsprünge aus dem M-Kurs angerechnet. Bei beiden Ausbildungsvarianten gilt: Voraussetzung zur Teilnahme an der praktischen Prüfung sind insgesamt 23 Freifallsprünge.
Wie lange für die Ausbildung benötigt wird, hängt in erster Linie von dem persönlichen Engagement des Schülers ab. Wer oft kommt, springt oft. Wir springen fast täglich: Wenn das Wetter mitspielt, können z.B. beim AFF-Kurs die 7 Level innerhalb einer Woche absolviert werden. Erfahrungsgemäß reichen insgesamt 23 Freifallsprünge (+ 2 Prüfungssprünge) zur Erlangung der Sprunglizenz aus.
Sobald jemand länger als 6 Monate in Deutschland wohnt, muss er seine im Ausland erworbene Lizenz in eine deutsche Lizenz umschreiben lassen. Hierfür müssen mindestens 12 Sprünge in den letzten 12 Monaten nachgewiesen werden, egal wo diese durchgeführt wurden.
Wenn keine 12 Sprünge nachgewiesen werden können, müssen die noch fehlenden Sprünge in Deutschland unter Lehreraufsicht mit einem normalen Ausbildungsvertrag nachgeholt werden. Dies geht auch bei uns.
Zusätzlich muss eine theoretische Prüfung (Luftrecht) vor einem DFV-Prüfungsrat abgelegt werden, für die eine theoretische Vorbereitung notwendig ist. Hierzu gibt es einen speziellen Fragenkatalog "für Umsteiger". Die Prüfung kann bei uns abgelegt werden.
Die Prüfung wird direkt bei uns nach den Richtlinien des DFV organisiert. Theoretische Prüfungen werden ständig während der Saison bei uns angeboten.
Ca. 50 Fragen und Antworten im Multiple-Choice-Verfahren aus den Fächern Luftrecht, freier Fall, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Aerodynamik und menschliches Leistungsvermögen. Die Vorbereitung sowie die anschließende theoretische und praktische Prüfung finden direkt bei Sky-Fun statt.
Für die Grundschulung vor dem ersten Sprung sind ca. 2 Tage Theorie erforderlich. Weitere 15 Stunden werden dann parallel zur praktischen Ausbildung und als Vorbereitung auf die theoretische Prüfung bis zur Lizenzprüfung erteilt.
Fallschirmsysteme können nach der Ausbildung gegen eine Leihgebühr von 10,00 € pro Sprung ausgeliehen werden.
Ja, eine Fallschirm-Halterhaftpflicht ist Pflicht. Unsere Schirme sind alle ausreichend versichert. Eigene Fallschirmsysteme können direkt beim DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.) versichert werden.
Hier kannst Du Dir die benötigten Unterlagen zur ärztlichen Untersuchung als PDF-Dateien herunterladen und ausdrucken. Nimm bitte beide Formulare mit zum Arzt.