Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
endlich ist in dieser Saison, nach der langen Coronazeit, der Fallschirmsport wieder uneingeschränkt möglich. Eine hoffentlich tolle Sprungsaison liegt vor allen, die sich für diesen Sport begeistern oder ihn ausprobieren wollen.
Wir bei Sky-Fun müssen jedoch feststellen, dass die vergangenen Jahre nicht spurlos an uns vorbeigegangen sind. Unsere Kunden warten seit zwei Jahren darauf, Ihren Tandem-Fallschirmsprung zu erleben. Wir glauben jedoch nicht, dass wir es schaffen, ihnen in dem gebührenden Umfang zu Verfügung zu stehen. Auch wir sind Lebensgefährten und Ehegatten, Mütter und Väter und als solche gibt es in unserem Leben Menschen, für die wir genauso da sein wollen.
Gleichzeitig sehen wir uns veränderten Rahmenbedingungen an unserem Sprungplatz Dahlemer Binz gegenüber, die eine umfangreiche Reorganisation unseres Sprungbetriebs auslösen.
Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, unseren Sprungbetrieb für alle privaten Kunden ab sofort einzustellen.
Was heißt das für Sie als unsere Kunden:
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Gutscheins für einen Tandem-Fallschirmsprung von Sky-Fun sind, möchten wir Ihnen natürlich trotzdem Ihr Sprungerlebnis ermöglichen. Ab sofort wird unser Partner Firebird Skydiving am Flugplatz Bitburg ca. 50 km südlich vom Flugplatz Dahlemer Binz, Ihre Tandem-Fallschirmsprünge für uns durchführen. Firebird Skydiving ist genau wie Sky-Fun seit vielen Jahren erfahren bei der Durchführung von Tandemsprüngen.
Wenn Sie also Ihren Tandem-Fallschirmsprung bei Firebird Skydiving am Flugplatz Bitburg durchführen wollen, steht Ihnen ab Mitte Juni unser Terminbuchungs-Tool für die Buchung eines Sprungtermins bei unserem Partner zur Verfügung. Sie können dort, wie bisher, ihren Sprungtermin buchen, lediglich die Durchführung findet in Bitburg statt. Sie erhalten von uns, die Gültigkeit Ihres Gutscheins vorausgesetzt, die Bestätigung des Sprungtermins bei Firebird Skydiving.
Ansonsten, wenn Sie nicht bei Firebird Skydiving springen wollen, erhalten Sie auf Wunsch den Gutscheinbetrag zurückgezahlt. Senden Sie hierzu entweder postalisch oder per E-Mail eine Kopie (oder einen Scan) Ihres Online- oder Papiergutscheins und teilen Sie uns Ihren Rückzahlungswunsch mit. Sie erhalten von uns dann, die Gültigkeit Ihres Gutscheins auch hier vorausgesetzt, den Gutscheinbetrag vorrangig mit demselben Zahlungsmittel zurück, mit dem sie Ihren Gutschein bezahlt haben. In Einzelfällen kann es allerdings sein, dass wir die Rückzahlung nur noch durch Überweisung ausführen können. Senden Sie uns daher bitte IMMER auch Ihre Bankverbindung. Nebenleistungen wie Versandkosten können wir leider nicht zurückerstatten.
Sollten Sie einen Gutschein eines Drittanbieters für einen Tandemsprung bei Sky-Fun haben (Agenturgutschein bspw. Jochen Schweizer, Mydays), wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur und besprechen Sie dort die weitere Vorgehensweise.
Egal für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden, wir hoffen, Ihnen mit dieser Auswahl Lösungen anzubieten, die Ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres jeweiligen Anliegens ab Mitte Juni bearbeitet wird und dann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann. Sehen Sie bitte von telefonischen Nachfragen ab. Dies verlangsamt die Rückwicklung. Wir können leider nur solche Gutscheine für die Einlösung bei unserem Partner akzeptieren oder zurückerstatten, deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist. Gültig sind nur diejenigen Gutscheine, die seit dem Schluss des Jahres, in dem sie gekauft wurden, noch nicht älter als drei Jahre sind (§§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Auch wenn wir von Sky-Fun Ihren Tandemsprung jetzt nicht mehr direkt durchführen, wünschen wir Ihnen viel Spaß im Fallschirmsport.
Viele Grüße
Das Sky-Fun Team