Zur Erinnerung: Die Landefläche direkt am Platz darf nur genutzt werden, wenn....
Mindestvorausetzung für Lizenzspringer sind 250 Sprünge und vorheriger Einweisung und Freigabe durch den Ausbildungsleiter oder Sprungplatzbetreiber!
Ein Eintrag zur Freigabe muss im persönlichen Sprungbuch entsprechend notiert sein.
Ausnahme STAFF: Tandemmaster, AFF Ausbilder und Videospringer !
Bei Nordwind ist die Landefläche automatisch für alle Lizenzspringer gesperrt.